Wertermittlungen, auch bei Güterteilungen

Sie müssen den Wert geerbter Bilder, Graphiken oder Skulpturen schätzen lassen? Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs oder der anfallenden Erbschaftssteuer ist ein Geldwert zu ermitteln, der als Berechnungsgrundlage dient. Wir erstellen Ihnen Gutachten, die Ihnen dabei helfen den geerbten Kunstbesitz richtig einzuschätzen.

Hierbei greifen wir auf unseren reichen Erfahrungs- und Wissensschatz zurück, der das Ergebnis von zwanzigjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet der Galerietätigkeit und des Kunsthandels ist.

Kunstgutachten Expertise

Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kunstsachverständigen sowie qualifizierten Kunstsachverständigen e.V.

Sachverständiger für Kunst des 20. Jahrhunderts im BVK Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kunstsachverständigen sowie qualifizierten Kunstsachverständigen e.V. Frankfurt am Main

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